Die häufigste Antwort auf die Frage nach der richtigen Deckungssumme lautet „drei Millionen, das reicht schon". Sie ist bequem, verbreitet — und sagt über das tatsächliche Risiko eines Betriebs genau nichts aus.
Denn die Haftung eines Unternehmens richtet sich nicht nach seiner Größe, sondern nach dem, was im ungünstigsten Fall passieren kann. Ein Zwei-Mann-Elektrobetrieb, der in einem Pflegeheim arbeitet, trägt ein anderes Risiko als eine Spedition mit dreißig Mitarbeitern und eigenem Hof.
Warum die Betriebsgröße das falsche Maß ist
Nach § 823 BGB haftet, wer einem Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt — und zwar der Höhe nach unbegrenzt. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, ab der die Verantwortung endet. Begrenzt ist nur, was die Versicherung übernimmt.
Entscheidend ist deshalb eine einzige Frage: Was ist der größte denkbare Schaden, den Ihre Tätigkeit auslösen kann? Personenschäden setzen dabei fast immer die Messlatte, weil Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Renten sich über Jahrzehnte summieren.
Der teure Denkfehler
Wer die Deckungssumme an der Bilanzsumme oder am Umsatz ausrichtet, verwechselt die eigene Leistungsfähigkeit mit dem Schaden, den er verursachen kann. Ein Schaden fragt nicht danach, was der Verursacher zahlen könnte.
Vier Lücken, die in der Praxis am häufigsten auffallen
Bei der Durchsicht bestehender Verträge tauchen immer wieder dieselben Punkte auf. Sie fallen selten beim Abschluss auf — sondern erst im Schadenfall.
1. Tätigkeitsschäden
Schäden an genau der Sache, an der Sie gerade arbeiten, sind im Grundschutz vieler Policen ausgeschlossen. Für Handwerk und Montage ist das die relevanteste Lücke überhaupt.
2. Mietsachschäden
Wer Hallen, Büros oder Maschinen mietet, haftet dem Vermieter gegenüber. Ohne eigenen Baustein ist dieser Bereich häufig nicht gedeckt.
3. Erweiterte Produkthaftpflicht
Wird Ihr Produkt bei einem Kunden weiterverarbeitet und dessen Endprodukt dadurch unbrauchbar, entstehen Kosten für Aus- und Einbau. Diese Positionen brauchen eine eigene Vereinbarung.
4. Subunternehmer
Für Fehler eingesetzter Subunternehmer haften Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber mit. Ob deren Arbeit mitversichert ist, steht selten dort, wo man es sucht.
Was eine belastbare Einschätzung braucht
Eine Deckungssumme lässt sich nicht am Schreibtisch überschlagen. Diese vier Angaben führen zu einer tragfähigen Empfehlung:
- Alle tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten — auch die, die erst im letzten Jahr dazugekommen sind. Nicht versicherte Tätigkeiten sind ein klassischer Streitpunkt.
- Arbeitsumfeld beim Kunden — Privathaushalt, Produktionshalle oder Klinik führen zu deutlich unterschiedlichen Schadenpotenzialen.
- Vertragliche Zusagen gegenüber Auftraggebern — größere Kunden schreiben Mindestdeckungssummen vor. Wer sie nicht erfüllt, verliert den Auftrag oder haftet selbst.
- Auslandsberührung — schon eine einzelne Montage im Nachbarland kann außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs liegen.
Pauschal oder getrennt?
Eine pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist in der Regel günstiger zu handhaben als getrennte Summen. Sie verhindert, dass ein Schaden an einer Position gedeckt ist, während die andere ausgeschöpft bleibt.
Wie oft gehört das überprüft?
Immer dann, wenn sich am Betrieb etwas ändert: neue Tätigkeitsfelder, zusätzliche Standorte, erste Mitarbeiter, ein größerer Auftraggeber mit eigenen Anforderungen. Unabhängig davon empfiehlt sich ein jährlicher Blick auf den Vertrag — Betriebe wachsen schneller, als Policen nachgeführt werden.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Betrieb heute steht: Wir sehen uns Ihre bestehenden Verträge an und sagen Ihnen, welche Lücken relevant sind und welche nicht. Mehr zur Gewerbe- und Betriebshaftpflicht oder direkt ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.