Unbegrenzte Haftung
Für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden haften Sie ohne gesetzliche Obergrenze.
Firmenlösung · Gewerbe- & Betriebshaftpflicht
Ein Personenschaden, beschädigtes Kundeneigentum, ein fehlerhaftes Produkt: Für Schäden Dritter haften Unternehmen unbegrenzt. Die Betriebshaftpflicht ist deshalb das Fundament jeder Firmenabsicherung.
Warum es wichtig ist
Wer einem Dritten Schaden zufügt, haftet dem Grunde nach unbegrenzt — als Unternehmen mit dem Betriebsvermögen, als Selbstständiger oft auch privat. Schon ein Personenschaden kann Forderungen auslösen, die aus dem laufenden Geschäft nicht zu stemmen sind.
Für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden haften Sie ohne gesetzliche Obergrenze.
Als Betriebsinhaber haften Sie auch für Fehler Ihrer Mitarbeiter — im Betrieb, beim Kunden, auf der Baustelle.
Die Haftpflicht zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche — sie wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.
Unsere Lösung
Betriebshaftpflicht ist kein Produkt von der Stange: Deckungssummen, Bausteine und Ausschlüsse müssen zu Ihrer Tätigkeit passen. Wir bauen den Schutz entlang Ihrer realen Risiken.
Für wen geeignet
Arbeiten beim Kunden und auf Baustellen — mit hohem Personen- und Sachschadenrisiko.
Publikumsverkehr, Speisen, Veranstaltungen: viele Gäste, viele Haftungsfragen.
Produkthaftung und Betriebsstätten mit Kunden- und Lieferantenverkehr.
Auch im Büro passieren Schäden — vom Besucherunfall bis zum Missgeschick beim Kunden.
Ablauf
FAQ
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